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patric fohnen film FILM & VIDEOPRODUKTION
Burgstraße 9
9330 Althofen

T +43 664 92 65 609
info(at)deuxpointproduction.at
www.patricfohnenfilm.com

Inh.: Patric Fohnen

FN: 399732 t

UID: ATU67796815

Konzept, Layout und Umsetzung
design in time werbeagentur e.U.

Bildbearbeitung
design in time werbeagentur e.U.


Unsere AGB`s für die Filmproduktion


1. Allgmeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1.3. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction“ in Krumpendorf/Kärnten.

2. Auftragserteilung
2.1. Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.

2.2. Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

2.3. Angebote von Patric Fohnen Film sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.

2.4. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung von Patric Fohnen Film.

2.5. Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction gestattet.

3. Kosten
3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 9.3. genannt werden, enthalten.

3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

3.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction dies versäumt, dürfen dem Auftrtaggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

3.4. Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction üblicherweise gezahlten Honorar liegen.

3.5. Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.

3.6. Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction gesondert ausgewiesen werden.

3.7. Wird ein Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

3.8. Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

4. Preise
4.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.

4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

4.3. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Standardproduktionen ist die erste Hälfte des Rechnungsbetrags nach dem ersten Vorschnitt, die zweite Hälfte 14 Tage nach Zusendung der Masterkopie fällig. Für individuelle Produktionen werden die Zahlungsbedingungen gesondert festgelegt.

5.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung durch Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction.

5.3. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, werden dem Auftraggeber Zinsen in der Höhe von 5% berechnet (einschließlich etwaiger Bearbeitungskosten).

6. Haftung
6.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

6.2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

6.3. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

7. Filmproduktion
7.1. Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber erarbeiteten Absprache bzw. individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

7.2. Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction anhand von Musterrollen (Showreels) vorweisen kann.

7.3. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.

7.4. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

7.5. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

7.6. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür enstehenden Kosten.

7.7. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction überträgt.

7.8. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

7.9. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um AKM/GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem AKM/GEMA-pflichtigem Material besitzt.

7.10. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction hierfür keine Haftung.

7.11. Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust , Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction.

8. Abnahme
8.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als DVD, auf Speichermedium (Memory Stick) oder er steht dem Auftraggeber dann zum Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht innerhalb von 10 Tagen gilt der Film als abgenommen.

8.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

9. Rechte
9.1. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.

9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction.

9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

9.4. Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen).

9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction genehmigten Änderungen durch Patric Fohnen Film – Film und Videoproduction selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.